Neue Regelung zur Maskenpflicht

Nachrichten Vom 08.05.2023

Neue Regelung zur Maskenpflicht

Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes Nr. 5 vom 02.05.2023

Mit Bezug auf die Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes Arno Kompatscher Nr. 05 vom 02.05.2023, und in Absprache mit dem ärztlichen Leiter Dr. Edoardo Agreiter wird ab sofort die Pflicht zum Tragen eines Nasen-Mundschutzes sowohl für die MitarbeiterInnen als auch für BesucherInnen abgeschafft.

Bewußt, dass die Pandemie noch nicht zur Gänze vorüber ist, bitten wir alle, sich verantwortungsvoll zu verhalten und einen Nasen-Mundschutz zu tragen, sollten grippeähnliche Symptome auftreten, und zwar auch im familiären Bereich sowie im Arbeitsumfeld.

Nur somit sind wir imstande, alle gemeinsam, zukünftige Infektionsherde zu vermeiden und die Gesundheit der MitarbeiterInnen und BewohnerInnen zu schützen.