Die Kurzzeitpflege ist gedacht, wenn eine Pflege im eigenen Zuhause vorübergehend nicht möglich ist, z.B. nach einem chirugischen Eingriff oder um die Angehörigen zeitweise zu unterstützen und zu entlasten.
Die Dauer des Aufenthaltes bei Kurzzeitpflege beträgt 4 Wochen pro Jahr. Bei Änderung der Bedingungen kann der Aufenthalt um weitere 4 Wochen verlängert werden.
Vormerkungen für die Kurzzeitpflege können online für alle Seniorenwohnheime in Südtirol vorgenommen werden.
Unter www.provinz.bz.it/kurzzeitpflege können Interessierte den benötigten Zeitraum eingeben und, nach Bezirken gefiltert, ein Seniorenwohnheim auswählen, wobei nur für ein Kurzzeitpflegeplatz pro Pflegebedürftigen angefragt werden kann. Das angeschriebene Heim muss sich dann innerhalb von drei Arbeitstagen bei den AnfragestellerInnen melden, um das weitere Vorgehen festzulegen.






